BIBERACH/RAVENSBURG / sz - Wegen versuchten Mordes in Zusammenhang mit gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Ravensburg am Mittwoch einen 52-Jährigen aus dem Kreis Biberach zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt und Haftfortdauer angeordnet. Der Mann hatte am 13. März in einem Biberacher Lokal ohne erkennbaren Grund ein so genanntes „Einhandmesser“ gezogen, einem früheren Arbeitskollegen in den Hals gestochen und dabei leicht verletzt. „Er wollte das Opfer töten“, betonte Vorsitzender Jürgen Hutterer in der Urteilsbegründung. Über das Tatmotiv des Mannes herrschte auch am Ende der drei Prozesstage Rätselraten.
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