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Sei’s auch nur eine Henne: Sie muss unters Dach

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Die Vogelgrippe im Bodenseekreis zieht weitere Kreise: Die rund 70 000 Hühner, Enten, Puten und sonstiges Geflügel im Bodenseekreis müssen im Stall bleiben. "Es geht darum, dass die Hausflügelbestände so gut wie möglich vor der Geflügelpest geschützt werden", begründet Robert Schwarz als Sprecher des Landratsamtes die behördlich diktierte Präventivmaßnahme gegen das grassierende Vogelgrippevirus H5N8.

Die sogenannte "Aufstallung" gilt für Privat-betriebe genauso wie für gewerbliche Geflügelhalter. Betroffen sind im Bodenseekreis 864 gemeldete Betriebe, erklärt Robert Schwarz. Die allermeisten Hühner, Puten, Gänse und Enten leben jedoch in Kleinbetrieben, in der Regel in bäuerlichen Kleinbetrieben. An der Stallpflicht ändert das nichts: "Auch wer nur ein Huhn hat, es muss unter Dach", meint Schwarz und droht im Fall des Falles "Zwangsmaßnahmen" an.

Das Landratsamt beziehungsweise das zu Aufsichtsbehörde gehörende Veterinärsamt sieht es nach dem ersten tot gefunden Wasservögeln "als die große Aufgabe, das Ausbreiten des aggressive (für den Menschen selbst allerdings ungefährliche Virus) auf Hausgeflügelbestände zu verhindern." Sollte uns das nicht gelingen, so erklärt Schwarz, habe dies große Folgen: "Wir wollen weder, dass komplette Bestände getötet werden müssen noch dass wir eine Sperrbezirk ausweisen müssen." Damit der Fall des Falles nicht eintritt, wird das Landratsamt bei Verstößen gegen die Stallpflicht Zwangsgelder anordnen. "In schwerwiegenden Fällen könne es Bußgelder bis zu 30 000 Euro geben", sagt Robert Schwarz.

Neue Zahlen über tot gefundene Vögel kann Robert Schwarz nicht nennen. Die tot gefundene Tiere würden eingesammelt, dann in der Staatliches Tierärztlichen Untersuchungsamt näher untersucht. Entnommene Proben würden dann zum Friedrich-Löffler-Institut nahe Greifswald gesandt. Dort werde offiziell der Vogelgrippevirus H5N8 festgestellt und die Zahlen betroffener Tiere ans Landwirtschaftsministerium übermittelt, erklärt Robert Schwarz. Die Zahl der Vögel, die mit dem Erreger H5N8 angesteckt wurden, sei weiter gestiegen, hat Landwirtschaftsminister Peter Hauk am Samstag mitteilt. Baden-Württemberg verzeichne derzeit 50 bestätigte Fälle des Virus. Insgesamt seien bislang 121 tote Wildvögel gefunden worden.

Die Allgemeinverfügung rund um die Stallpflicht gilt zunächst bis zum 31. Januar 2017. Für Fragen steht das Veterinäramt des Bodenseekreises allen Geflügelhaltern im Landkreis unter Telefon 07541 / 204-5177 sowie E-Mail vet@bodenseekreis.de beratend zur Verfügung. Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung, aktuelle Infos zur Vogelgrippe und Verhaltensweisen sind auch online verfügbar unter www.bodenseekreis.de


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